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Konsumentenklagen

AKTUELLE PROJEKTE

Kreditgebühren Rückerstattungsanspruch

OGH ( 2 Ob 238/23g ) beurteilt Kreditgebühren als unzulässig!

Im Anlassfall wiesen die Kreditverträge folgende als unzulässig erklärte Klauseln auf:
 

1. Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrages
2. Erhebungsspesen iHv EUR 75,00
3. Überweisungsspesen iHv EUR 15,00
 
4. Kosten für Porto und Drucksorten iHv EUR 25,00
5. Kontoführungsgebühr: EUR 7,00 pro Quartal


Betroffenen Kund:innen stehen bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche zu. 

Diese oft mehrere Tausend EURO betragenden Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit 4% zu verzinsen.

Dies gilt für laufende Kreditverhältnisse als auch für bereits getilgte Kredite.

Banken dürfen darauf nicht mit der Aufkündigung des Kreditvertrages reagieren.

 

Servicepauschalen
Mobilfunkanbieter

Viele Mobilfunkanbieter verrechnen zusätzlich zum monatlichen Entgelt eine Servicepauschale(zB 29,90 Euro jährliche Servicepauschale).

Laut OGH ( Oberster Gerichtshof ) ist die Verrechnung derartiger Servicepauschalen unzulässig.

Dieses weitere fixe Entgelt ist sachlich nicht gerechtfertigt, daher gröblich benachteiligend und rechtswidrig.

Die Anbieter müssten zudem für derartige ,,Extrazahlungen" eine gesonderte Zustimmung der Kund:innen einholen, beispielsweise durch aktives Anhaken.

Dies konnte bislang kein Anbieter nachweisen.

Betroffene Kund:innen haben Anspruch auf Erstattung dieser zu Unrecht geleisteten Servicepauschalen.

Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 1478 ABGB 30 Jahre ab Zahlung.

LASSEN SIE IHREN VERTRAG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN.

DREI SCHRITTE

1

 anmeldUNG

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH ANMELDEN

2

VORPRÜFUNG

VORPRÜFUNG UND RECHT EINFORDERN

3

ENTSCHÄDIGUNG

„GELD“

ZURÜCKERHALTEN

Univ.-Lekt. Dr. Andreas Kaufmann
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1996 – 2000

Vertragsassistent am Institut für Zivilrecht, ausländisches und internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz

1999

Promotion zum Dr. iur. an der Karl-Franzens-Universität Graz

2005 – 2021

Lehrbeauftragter am Institut für Elektrische Anlagen an der Technischen Universität Graz

seit 2000

Lehrbeauftragter am Institut für Zivilrecht, ausländisches und internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz in den Fachbereichen:

  • Bauvertragsrecht

  • Vergaberecht

  • Schadenersatz, Gewährleistung, Werkvertrag

1999 – 2003

Rechtsanwaltsanwärter bei HBA Rechtsanwälte GmbH

seit 2003

selbstständiger Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei

 KAUFMANN

Durch langjährige Erfahrung, Expertise und moderne Lösungsansätze finden wir innovative Wege, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu bewältigen.

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